Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
Die Überlassung von Gastronomie-Fachpersonal i.S. des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, Vermittlung von Gastronomie-Fachpersonal für die Gastronomie, Hotellerie, Catering und Gemeinschaftsverpflegung, Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen / Events jeglicher Art, Erwerb und Betrieb gastronomischer Unternehmungen jeglicher Art, Beteiligung an gleichartigen Unternehmen sowie die Vertretung und Geschäftsführung solcher Unternehmen, Coaching- und Consultingdienstleistungen.