Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
(a) die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen und die Tätigkeiten, die damit nach dem Berufsrecht der Steuerberater vereinbar sind (§ 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG), (b) die Ausübung des Freien Berufes der Rechtsanwälte, soweit Angehörige desselben sich nach dem Berufsrecht der Rechtsanwälte und Steuerberater mit Steuerberatern oder Steuerbevollmächtigten in einer Berufsausübungsgesellschaft verbinden dürfen. Zur Ausübung des Rechtsanwaltsberufs zählt die der Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten, die nur durch in den Diensten stehende, zugelassene Rechtsanwälte unabhängig, weisungsfrei, eigenverantwortlich und unter Beachtung des Berufsrechts ausgeführt werden (§ 59c BRAO).