Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. (064)
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Gegenstand
Vermittlung von Versicherungen, Bausparverträgen nach § 84 HGB, Versicherungen, Finanzierungen, Krediten und Bausparverträgen als Vertriebspartner für Drittgesellschaften. Die Gesellschaft tritt dabei ausschließlich als Vermittler auf, ohne selbst Verträge abzuschließen. Die rechtliche Verantwortung und Haftung für die vermittelten Verträge obliegt ausschließlich den jeweiligen Vertragspartnern (z. B. Versicherungsunternehmen, Kreditinstitute). Eine eigenständige Beratung oder Vertragsgestaltung erfolgt nicht; die Tätigkeit beschränkt sich auf die Vermittlung im Namen der jeweiligen Partnergesellschaften.