Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. (064)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften sowie die Anlage und Verwaltung des Gesellschaftsvermögens. Hierzu zählen insbesondere Investitionen in börsennotierte und nicht börsennotierte Finanzinstrumente wie Aktien, ETFs, Investmentfonds, Anleihen und vergleichbare Wertpapiere, soweit dies nicht der Erlaubnispflicht nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) unterfällt. Die Gesellschaft darf alle damit zusammenhängenden Rechtsgeschäfte abschließen und Maßnahmen ergreifen, soweit diese dem Gesellschaftszweck dienen. Die Gesellschaft verwaltet ausschließlich eigenes Vermögen und erbringt keine Finanzdienstleistungen für Dritte. Eine Erlaubnispflicht nach § 32 KWG oder vergleichbaren Vorschriften besteht nicht.