Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. (065)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
a. die Förderung der Kinder- und Jugendhilfe im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO. b. die Förderung von Kunst und Kultur im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO, c. die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung sowie d. die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 13 AO.