Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein, sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so vertreten diese die Gesellschaft gemeinschaftlich.
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gegenstand
Der Erwerb, die Veräußerung sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Die Tätigkeiten erfolgen ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht für Dritte und unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem Gesetz über das Kreditwesen (KWG) und Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB).