| Gegenstand | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe, der Hilfe für Behinderte sowie der Volksbildung. Die Gesellschaft zielt dabei auf eine verbesserte Teilhabe aller Menschen am Gesellschafts- und Berufsleben ab. Ihre Ziele verwirklicht die Gesellschaft, indem sie durch den kreativen Einsatz digitaler Technologien zur Entwicklung und Verbreitung einer integrativen und kooperativen Spielekultur für Menschen mit und ohne Behinderung aller Altersklassen beiträgt. Schwerpunktmäßig engagiert sie sich dabei für Spiele mit naturwissenschaftlich-technischen Lerninhalten. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: a) die Entwicklung, Unterhaltung und Bereitstellung von integrativen und barrierefreien Spiel- und Lernangeboten, insbesondere in Form von digitalen und barrierefreien sog. "Escape-Rooms" mit altersgerechten Fragestellungen; durch die Verbindung eines digitalen Zugangs mittels Videokonferenztechnologie mit einer realen Spielleitung und technischer Unterstützung wird dabei die Teilhabe und die virtuelle Begegnung von Menschen ab 4 Jahren mit und ohne Beeinträchtigung (beispielsweise Analphabeten, Epileptiker, Blinde und Taube) ermöglicht; b) Maßnahmen zur Begegnung von Menschen mit und ohne Behinderung sowie zur Schaffung eines Bewusstseins für Beeinträchtigungen im Alltag ("Awareness-Raising"), insbesondere durch gemeinsame Spiele sowie die Stärkung der Empathie von Menschen ohne Behinderung für Menschen mit Behinderung, etwa durch das Ermöglichen von Spielerfahrungen mit einer zeitweisen Einschränkung von Seh- und/oder Hörsinn; c) Maßnahmen zur Verbreitung einer integrativen Spielekultur, insbesondere von digitalen und hybriden Spieleangeboten, etwa öffentliche Vorträge über technische Ansätze zur Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung an unterschiedlichen Spiel- und Freizeitangeboten und die Beratung von anderen gemeinnützigen Körperschaften und öffentlichen Einrichtungen ebendazu; d) Maßnahmen zur Verbesserung der technischen und naturwissenschaftlichen Bildung sowie des abstrakt-analytischen Denkens insbesondere - aber nicht ausschließlich - von Kindern und Jugendlichen, etwa die Anwendung und Weiterentwicklung einer naturwissenschaftlich-technisch informierten Spiel- und Lerndidaktik, also die Konzeption, Umsetzung und Durchführung von Knobelspielen, Rätseln und Experimenten technisch-naturwissenschaftlicher Art sowie deren Vermittlung mittels digitaler Medien; e) Beschaffung und Weitergabe von Mitteln im Sinne von § 58 Nr. 1 AO zu den Zwecken im Sinne von Abs. 2. |