Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
(1) Zweck des Unternehmens ist die Förderung des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes im Sinne von §52 Abs. 2 Nr. 8 der Abgabenordung. (2) Der Satzungszweck Förderung des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes wird insbesondere verwirklicht durch a. Öffentlichkeitsarbeit b. die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen zur Förderung nachhaltigen Modekonsums, zum Beispiel durch die Zusammenarbeit mit Bildungseinrichtungen sowie durch sog. "Kleidertauschevents". (3) Die Gesellschaft darf alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar zu dienen geeignet sind. Sie darf hierzu im Rahmen des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" weitere gleichartige oder ähnliche Unternehmen errichten, bestehende erwerben oder sich an solchen beteiligen oder die Geschäftsführung und die Vertretung übernehmen.