Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. (064)
Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie der Erwerb, das Halten, das Vermieten und Verpachten sowie die Veräußerung von unbebauten und bebauten Grundstücken einschließlich Wohnungs- und Teileigentums. Der Umfang der Veräußerungen darf die Grenzen einer vermögensverwaltenden Tätigkeit nicht überschreiten.