Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschaft und ihre Geschäftsführer sind für Rechtsgeschäfte mit der Stadtwerke Wülfrath Netz GmbH & Co. KG von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Gegenstand
Die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin der Stadtwerke Wülfrath Netz GmbH & Co. KG.