Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
(1) Die geschäftsmäßige Beitreibung von Forderungen im fremden Namen sowie zu Einziehungszwecken abgetretene Forderungen und/oder abgetretene oder aufgekaufte Forderungen im eigenen Namen geltend zu machen. (2) Der Forderungsankauf von begutachteten Forderungen (bspw. KFZ-Schäden, Versicherungsschäden, usw.) von Forderungen aus Rechnungen, jeweils in der Form des Factorings. Von der BaFin genehmigungspflichtige Tätigkeiten werden nicht ausgeübt. (3) Die Veröffentlichung von Informationsseiten zu verschiedenen Themen im Internet und die Vermittlung von Interessenten an Anwälte, KFZ-Sachverständige, Finanzberater und Unternehmensberater als Drittdienstleister. (4) Die Erbringung von Werbe- und Agenturdienstleistungen sowie Beratungsdienstleistungen.