Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Gegenstand
Der Erwerb, die Innehaltung und Verwaltung von Beteiligungen an Gesellschaften im In- und Ausland. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen, die dem Erwerb, der Sicherung und Erhaltung von Gesellschaftsbeteiligungen dienen. Sie ist insbesondere berechtigt, die Beteiligungsgesellschaften wirtschaftlich, rechtlich und in Personalangelegenheiten zu beraten, ihnen Darlehen zu gewähren oder von ihnen Darlehen entgegenzunehmen.