Handelsregister B des Amtsgerichts Wuppertal
Abdruck
Nummer der Firma:
Seite 1 von 1
HRB 25629
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Alem Supermarkt GmbH
b)
Remscheid
Geschäftsanschrift:
Blumenstraße 14-16, 42853 Remscheid
c)
Das Betreiben eines Supermarktes. Dabei
werden Lebensmittel aller Art erworben und
zum Erwerb angeboten. Lebensmittel sind
Stoffe oder Erzeugnisse, die dazu bestimmt
sind oder von denen nach vernünftigem
Ermessen erwartet werden kann, dass sie in
verarbeiteten, teilweise verarbeiteten oder
unverarbeiteten Zustand von Menschen
aufgenommen werden. Zu Lebensmitteln
zählen auch Getränke, Kaugummi sowie
alle Stoffe, einschließlich Wasser, die dem
Lebensmittel bei seiner Herstellung oder
Be- oder Verarbeitung absichtlich zugesetzt
werden können. Der Schwerpunkt liegt auf
dem Verkauf von Obst und Gemüse sowie
Fleischereiprodukten.
25.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Hamurcu, Yavuz, Remscheid, *XX.XX.1989
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 21.06.2012
a)
26.03.2014
Bogumil
2
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Wuppertal (145 IN
481/19) vom 16.08.2019 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter
bestellt worden und angeordnet worden, dass Verfügungen
der Schuldnerin über ihr Vermögen nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind .
a)
24.08.2019
Milles
3
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Wuppertal (145 IN 481/19)
vom 26.08.2019 ist die vorläufige Insolvenzverwaltung und
das allgemeine Verfügungsverbot aufgehoben.
a)
29.08.2019
Schmidt
Abruf vom 08.05.2026