Code: Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. (073)
Gegenstand
Der unmittelbare und mittelbare Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen, Rechten und eigenen Vermögens. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Rechtshandlungen befugt, die ihrem Zweck zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft ist berechtigt, weitere gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu errichten oder bestehende Unternehmen zu erwerben und sich an diesen zu beteiligen. Sie ist berechtigt, im In- und Ausland Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen zu errichten.