Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Die Erbringung von - beratenden Architekten- und Ingenieurleistungen im Bauwesen gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), überwiegend im Bereich Tragwerksplanung und Bauphysik, - Dienstleistungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination im Sinne der Baustellenverordnung, - artverwandte Ingenieurleistungen und Sachverständigentätigkeiten, die dem Tätigkeitsbereich eines Beratenden Ingenieurs gemäß Baukammergesetz entsprechen.