Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten für die Steuerberatungsgesellschaft gemäß § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG und insbesondere die Übernahme der Geschäftsführung in der Hammer & Wallasch Steuerberatungs GmbH & Co. KG mit Sitz in Solingen. (2) Ausgeschlossen sind Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten im Sinne von § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG, wie z. B. Handels- und Bankgeschäfte. (3) Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit sie hierfür die berufsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt. Leiter der Zweigniederlassung muss ein Steuerberater sein, der seine berufliche Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung oder in deren Nahbereich hat.