Handelsregister B des Amtsgerichts Wuppertal
Abdruck
Nummer der Firma:
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HRB 19061
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Jörg Werkzeughandelsgesellschaft mbH
b)
Remscheid
c)
Der Handel mit Werkzeugen aller Art.
26.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Kerpen, Rainer, Wuppertal, *XX.XX.1946
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 26.10.2001
b)
Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2004 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 (Sitz) und
mit ihr die Sitzverlegung von Ausleben (bisher Amtsgericht
Magdeburg HRB 13098) nach Remscheid beschlossen.
a)
01.04.2005
Vock
b)
Gesellschaftsvertrag
Blatt 24 ff. Sonderband
2
b)
Wuppertal
Geschäftsanschrift:
Zur Kaisereiche 22, 42349 Wuppertal
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 10.02.2009 hat den Sitz
nach Wuppertal verlegt und § 1 Abs. 2 (Sitz) des
Gesellschaftsvertrages neu gefasst.
a)
12.06.2009
Kuhaupt
3
b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Im codeks, Moritzstraße 14, 42117
Wuppertal
b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Simon, Manuel, Ratingen, *XX.XX.1983
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Kerpen, Rainer, Wuppertal, *XX.XX.1946
a)
02.02.2022
Schweda
4
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf (502 IN
243/24) vom 28.11.2024 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter
bestellt worden und angeordnet worden, dass Verfügungen
der Schuldnerin über ihr Vermögen nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind .
a)
10.12.2024
Aydin
Abruf vom 03.01.2025