Handelsregister B des Amtsgerichts Wuppertal
Abdruck
Nummer der Firma:
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HRB 14992
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Dipl.-Ing. Ralf Evertz Maschinenbau GmbH
b)
Solingen
c)
der Bau von Maschinen und die
Instandsetzung von Maschinen und der
Handel hiermit.
100.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Evertz, Ralf, Leichlingen, *XX.XX.1961
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 10.11.1978 zuletzt geändert am
23.03.1993
a)
25.03.2004
Strutz
b)
Tag der ersten
Eintragung in Solingen:
13.03.1979
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger
Änderung der örtlichen
Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes HR B
2151 Amtsgericht
Solingen getreten.
Freigegeben am
24.03.2004.
2
51.200,00
EUR
a)
Die Gesellschafterversammlung hat am 22.06.2004
beschlossen, das Stammkapital (DEM 100.000,00) auf Euro
umzustellen, es von dann EUR 51.129,18812 um EUR
70,81188 auf EUR 51.200,00 zu erhöhen und den
Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital und Stammeinlage)
zu ändern. Der Gesellschaftsvertrag ist neu
gefasst.Abgesehen vom Stammkapital haben sich weitere
Angaben nach § 10 Abs.1 und 2 GmbHG nicht geändert
a)
25.08.2004
Rupprecht
b)
Gesellschafterbeschluß
Bl.7
f.;Gesellschaftsvertrag
Blatt 13 ff. Sonderband II
Abruf vom 26.02.2024