Handelsregister B des Amtsgerichts Wuppertal
Abdruck
Nummer der Firma:
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HRB 13151
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Karl Kessel GmbH
b)
Wülfrath
c)
der Betrieb eines Bedachungsgeschäftes.
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein und ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die
Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit
einem Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Gutsche, Bernhard, Solingen, *XX.XX.1957
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 05.12.1990 zuletzt geändert am
13.02.1991
a)
23.01.2004
Winkel
b)
Tag der ersten
Eintragung in Mettmann:
14.01.1991
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger
Änderung der örtlichen
Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes HRB
3120 Amtsgericht
Mettmann getreten.
Freigegeben am
22.01.2004.
2
a)
Gutsche GmbH
b)
Geschäftsanschrift:
Röntgenstraße 10, 42489 Wülfrath
c)
Der Betrieb eines Dachdeckergeschäftes,
Zimmerei und Fassadenbau.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 09.08.2011 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz,
Geschäftsjahr, Bekanntmachungen) und § 2 (Gegenstand des
Unternehmens) und mit ihr die Firmenänderung und die
Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
a)
17.08.2011
Scheideler
Abruf vom 26.02.2024