Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Sind die Geschäftsführer gemeinschaftlich vertretungsberechtigt, so sind diese nicht befugt, sich wechselseitig zum Abschluss von Geschäften mit sich selbst zu ermächtigen.
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Gegenstand
Betrieb von Pflegeeinrichtungen, insbesondere, Dauer-, Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflege, mittelbar oder unmittelbar, Altenheimen, Pflegeheimen und sonstigen sozialen Einrichtungen sowie die Beteiligung an solchen Einrichtungen und die Ausbildung des Pflegepersonals und sonstiger Berufsgruppen. Weitere caritative Zwecke bleiben vorbehalten.