Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Sind die Geschäftsführer gemeinschaftlich vertretungsberechtigt, so sind diese nicht befugt, sich wechselseitig zum Abschluss von Geschäften mit sich selbst zu ermächtigen.
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Gegenstand
Anbietung von Dienstleistungen und Übernahme von Arbeiten, insbesondere im Bereich der Gebäudereinigung und Raumpflege. Die Gesellschaft ist außerdem berechtigt, Energieerzeugungseinrichtungen (Blockheizkraftwerk) zu errichten, zu betreiben und Einkünfte daraus zu erzielen