Handelsregister B des Amtsgerichts Steinfurt
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Nummer der Firma:
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HRB 8535
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
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1
a)
NBW Anlageverwaltungs GmbH
b)
Rheine
Geschäftsanschrift:
Poststr. 32, 48431 Rheine
c)
1) Der Erwerb, die Bebauung, die
Verwaltung, die wirtschaftliche Nutzung wie
Verpachtung, Vermietung von
Grundstücken und grundstücksgleichen
Rechten unter Ausschluß eigener
Bautätigkeit.
2) Die Übernahme der Stellung einer
persönlich haftenden Gesellschafterin bei
der NBW Anlagegesellschaft mbH & Co. KG,
deren Unternehmungsgegenstand
vorstehend Abs. (1) identisch ist.
25.564,59 EUR a)
Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln.
b)
Geschäftsführer:
Wiesch, Gerhard, Rheine, *XX.XX.1941
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 21.10.1996, mehrfach geändert.
Die Gesellschafterversammlung vom 24.09.2009 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und
mit ihr die Sitzverlegung von Bad Rothenfelde (bisher
Amtsgericht Osnabrück HRB 202786) nach Rheine
beschlossen.
a)
08.10.2009
Finkenstein
2
c)
Übernahme der Stellung einer persönlich
haftenden Gesellschafterin bei der NBW
Anlagegesellschaft mbH & Co. KG.
26.000,00 EUR
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 12.09.2014 mit
Änderung vom 12.12.2014 hat eine Neufassung des
Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung des
Unternehmensgegenstandes sowie die Erhöhung des
Stammkapitals um 435,41 EUR auf 26.000,00 EUR
beschlossen.
a)
29.12.2014
Grotke
Abruf vom 28.05.2026