Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so ist dieser zur alleinigen Vertretung der Gesellschaft berechtigt. Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.