Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Sind die Geschäftsführer gemeinschaftlich vertretungsberechtigt, so sind diese nicht befugt, sich wechselseitig zum Abschluß von Geschäften mit sich selbst zu ermächtigen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen und die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei Personengesellschaften, deren Gegenstand die Errichtung, Verwaltung und Vermietung von Immobilien zum Zwecke des betreuten Wohnens einschließlich aller damit zusammenhängenden Dienstleistungen und Geschäfte ist.