Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Geschäftsführer der Gesellschaft sind beim Abschluss von Rechtsgeschäften zwischen der Gesellschaft und der Kommanditgesellschaft unter der Firma Knubel Budde GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Steinfurt von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Kommanditgesellschaft unter der Firma Knubel Budde GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Steinfurt, die den Vertrieb von neuen und gebrauchten Kraftfahrzeugen sowie artverwandte Geschäfte zum Zweck hat.