Handelsregister B des Amtsgerichts Steinfurt
Abdruck
Nummer der Firma:
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HRB 4615
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Holthenrich Lohnunternehmen GmbH
b)
Neuenkirchen
c)
Betreiben eines landwirtschaftlichen
Lohnunternehmens.
50.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, ist dieser von
den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, sind
diese von den Beschränkungen des § 181 BGB
befreit, wenn alle bestellten Geschäftsführer
gemeinsam handeln.
b)
Geschäftsführer:
Holthenrich, Bernhard, Neuenkirchen,
*XX.XX.1958
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 21.04.1999
a)
19.02.2004
Grotke
b)
Tag der ersten
Eintragung: 28.09.1999
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger
Änderung der örtlichen
Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes HRB
2056 Amtsgericht Rheine
getreten.
Freigegeben am
19.02.2004.
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Rote Erde 2, 48485 Neuenkirchen
a)
03.12.2009
Grotke
3
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Münster (75 IN 67/10) vom
02.09.2010 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und
zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur
mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
a)
08.09.2010
Brinkmann
4
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Münster (75 IN 67/10) vom
07.09.2010 ist die vorläufige Insolvenzverwaltung und das
allgemeine Verfügungsverbot aufgehoben.
a)
10.09.2010
Brinkmann
Abruf vom 30.01.2024