Handelsregister B des Amtsgerichts Steinfurt
Abdruck
Nummer der Firma:
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HRB 2248
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Feldhues Sanitär- und Heizungsbau GmbH
b)
Metelen
c)
Sanitär- und Heizungsbau. Die Gesellschaft
darf andere Unternehmen gleicher oder
ähnlicher Art übernehmen, vertreten und
sich an solchen Unternehmen beteiligen.
Sie darf auch Zweigniederlassungen
errichten.
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Feldhues, Bernhard, Metelen
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 18.12.1990
a)
29.07.2003
Brinkmann
b)
Tag der ersten
Eintragung: 22.02.1991
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
29.07.2003.
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Sendplatz 15, 48629 Metelen
a)
13.11.2009
Winnemöller
3
b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Feldhues, Bernhard, Metelen
Bestellt als
Geschäftsführer:
Feldhues, Thomas, Metelen, *XX.XX.1989
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
25.04.2018
Winkelmann
Abruf vom 04.04.2024