Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Die Erbringung von Leistungen im Handwerk, Beratung, Bauleitung sowie Verkauf von Immobilien und Nutzfahrzeugen, soweit keine besondere Qualifikation außer Meister in Maurer- und Betonbauhandwerk gesetzlich gefordert ist.