Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, ist er befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, sind diese befugt,im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
An- und Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken, Verwaltung von Grundbesitz, und Tätigkeit als Bauträger und als Baubetreuer.