Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. (064)
Gegenstand
Gründung und der Betrieb eines oder mehrerer Medizinischer Versorgungszentren in Wettringen im Sinne des § 95 SGB V zur Einbringung aller hiernach zulässigen ärztlichen, zahnärztlichen und nicht (zahn)ärztlichen Leistungen und aller hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten sowie die Bildung von Kooperationen mit Vorsorge und Rehabilitation und nichtärztlichen Leistungserbringern im Bereich des Gesundheitswesens einschließlich des Angebots und der Durchführung neuer ärztlicher Versorgungsformen, wie der integrierten Versorgung. Insbesondere kann sich die Gesellschaft mit anderen Medizinischen Versorgungszentren zu einer überörtlichen Berufausübungsgemeinschaft im Sinne von § 33 Abs. 3 Ärzte-Zulassungsverordnung zusammenschließen.