Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. (064)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten und Verwalten und die Veräußerung von Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen; die Nutzung und Verwaltung von Grundstücken, Grundstücksteilen und grundstücksgleichen Rechten; die Übernahme und Wahrnehmung von zentralen Verwaltungs- und Leitungsaufgaben für eigene Beteiligungsgesellschaften sowie die Vornahme aller mit den vorgenannten Tätigkeiten zusammenhängenden Geschäfte und Handlungen, sowie diese den Geschäftszweck oder die Gesellschaft zu fördern geeignet sind.