Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
Der Bau, die Anschaffung, die Verwaltung von Immobilien sowie sonstigem eigenen Vermögen, sowie das Halten von Beteiligungen und der Erwerb und damit sämtliche zusammenhängenden Tätigkeiten.