Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Sind die Geschäftsführer gemeinschaftlich vertretungsberechtigt, so sind diese nicht befugt, sich wechselseitig zum Abschluss von Geschäften mit sich selbst zu ermächtigen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Der Erwerb, die Bebauung, die Verwaltung, Vermietung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten unter Ausschluss eigener Bautätigkeit, sowie von sonstigen Vermögensanlagen sowie die Übernahme der Stellung einer persönlich haftenden Gesellschafterin bei der Bröker und Bröker Besitzgesellschaft mbH & Co. KG.