Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, ist er befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, sind diese befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
Die Erschließung von Geschäftsfeldern in den Bereichen der Nachrichtentechnik, Telekommunikation, Elektro- und Systemintegration sowie der Bau von Kabeltrassen und der Einbau von Messsensoren an und in Straßenkörpern sowie der Ingenieurbau im gesamten Bauwesen.