Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Betreiben von Seniorenheimen, Pflegeheimen, die Erbringung von Dienstleistungen im Pflegebereich ''betreutes Wohnen'', Tagespflege, sowie allen damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.