Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. (065)
Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung im Sinne des § 52 Abs. 23 Nr. 7 der Abgabenordnung. Durchführung von Kursen und Seminaren zur Vorbereitung von Auszubildenden auf Kammerprüfungen.