Code: Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (075)
Gegenstand
Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, die Förderung des Wohlfahrtswesens sowie die selbstlose Unterstützung hilfebedürftiger Personen im Sinne des § 53 der Abgabenordnung (AO), insbesondere durch den Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) im Sinne des § 95 SGB V zur Untersuchung, Behandlung und sonstigen medizinischen Versorgung von hilfsbedürftigen Personen im Rahmen ambulanter Versorgung der Bevölkerung durch die Erbringung vertrags- und privatärztlicher Leistungen sowie die Mittelbeschaffung (z. B. Spendenaufrufe) zur Förderung der vorgenannten Zwecke.