Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so ist dieser berechtigt im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Nahmen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.