Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Für Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und der Gehrmeyer Abdichtungstechnik GmbH & Co. KG sind die Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Gegenstand
Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der Gehrmeyer Abdichtungstechnik GmbH & Co. KG, die den Fachbetrieb der Abdichtungstechnik zum Gegenstand hat.