Die Gesellschaft wird durch einen oder mehrere Geschäftsführer vertreten. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, kann die Satzung der Gesellschaft vorsehen, dass die Geschäftsführer nur gemeinsam vertretungsberechtigt sein sollen. Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den Geschäftsführern entscheidet der Geschäftsführer, der die absolute Mehrheit des Stammkapitals vertritt.