Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
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Code: Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (021)
Verwaltung sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Gesellschaften, welche die Planung, Errichtung und den Betrieb von netzgekoppelten einzelnen Windenergieanlagen sowie weiterer Anlagen regenerativer Energieformen zur umweltschonenden Erzeugung und Lieferung von Energie und Veräußerung an Energieversorgungsunternehmen oder sonstige Abnehmer gemäß § 3 Abs. 1 Ziffern 2 und 3 EnWG zum Gegenstand haben, sowie alle damit verbundenen Tätigkeiten.