Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft alleine. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so sind zwei Geschäftsführer gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt. Die Einräumung der Einzelvertretungsbefugnis an einen von mehreren Geschäftsführern ist jedoch unzulässig.
Gegenstand
Die Übernahme der Geschäftsführung und/oder die Beteiligung als persönlich haftender Gesellschafter an der Krombacher Brauerei Bernhard Schadeberg GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Kreuztal-Krombach.