Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein und ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft jeweils durch die Geschäftsführer gemeinschaftlich vertreten.
Die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Dr.-Ing. T. Muhr Vermögensverwaltungs-GmbH & Co. KG und die Verwaltung dieser Beteiligung.