Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Die Beteiligung an anderen Gesellschaften, der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem Unternehmensbeteiligungsgesellschaftsgesetz, die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, sowie insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin und die Übernahme der Geschäftsführung der Heinrich Vitt GmbH & Co. KG, Siegen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich auch an anderen Unternehmen gleicher und verwandter Art zu beteiligen, sowie alle Geschäfte auszuführen, die im Hinblick auf den vorgenannten Zweck in ihrem Interesse liegen.