Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Die Gesellschaft wird, wenn nur ein Geschäftsführer vorhanden ist, durch diesen allein, wenn mehrere berufen sind, jeweils durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafterversammlung kann, auch wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind, einem oder mehreren Geschäftsführern das Recht zur Alleinvertretung erteilen und sie von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien.
Er vertritt die Gesellschaft stets allein und kann zudem unbeschadet der Beschränkungen des § 181 BGB bei Geschäften mit sich selbst die Gesellschaft ebenso vertreten wie bei Geschäften mit Dritten, die er auch vertritt.
Gegenstand
Die Gesellschaft ist berechtigt, Gesellschafterin von Personengesellschaften zu sein und bei solchen die Geschäftsführung und/oder die Stellung der persönlich haftenden Gesellschafterin und die Vertretung zu übernehmen. Sie ist insbesondere berechtigt, als persönlich haftende und vertretungsberechtigte Gesellschafterin in die "Theile Immobilien GmbH & Co. KG" einzutreten, die ihrerseits den Erwerb und den Verkauf von Grundbesitz, die Bestellung von Erbbaurechten sowie die Verwaltung, Vermietung und Verpachtung von Grundbesitz zum Gegenstand hat. Die Gesellschaft kann Unternehmen gleichen oder ähmnlichen Gegenstandes erwerben, sich an ihnen beteiligen sowie sonstige Vermögenswerte erwerben und/oder diese verwalten. Die Gesellschaft darf auch Geschäfte vornehmen, die der Erreichung und Förderung des Unternehmenszwecks dienlich sein können. Sie darf Zweigniederlassungen errichten, erwerben oder sich an solchen beteiligen.