Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Die Gesellschaft wird, wenn nur ein Geschäftsführer vorhanden ist, durch diesen allein, wenn mehrere berufen sind, jeweils durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafterversammlung kann, auch wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind, einem oder mehreren Geschäftsführern das Recht zur Alleinvertretung erteilen und sie von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien. Die Geschäftsführer sind kraft Satzung von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit bei allen Geschäften mit der KeuLa GmbH & Co. KG und der Keune & Lauber GmbH.
1) Die Beteiligung, Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung in der KeuLa GmbH & Co. KG, die die gewerbliche Verpachtung und Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere von Grundbesitz zum Gegenstand hat. 2) Die Gesellschaft ist berechtigt, andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art zu übernehmen und sich an solchen Unternehmen zu beteiligen, sie darf auch Zweigniederlassungen errichten.