Handelsregister B des Amtsgerichts Siegen
Abdruck
Nummer der Firma:
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HRB 7520
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Büdenbender-Steuerberatungsgesellschaft
mbH
b)
Kirchhundem
c)
Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in
Steuersachen sowie die damit zu
vereinbarenden Tätigkeiten gem. § 33 i. V.
m. § 57 Abs. 3 StBerG.
Tätigkeiten, die mit dem Beruf des
Steuerberaters nicht zu vereinbaren sind,
insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i. S.
v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z. B.
Handels- und Bankgeschäfte, sind
ausgeschlossen.
Die Gesellschaft darf
Zweigniederlassungen errichten, soweit die
berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür
erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung
muß ein Steuerbarater sein, der seine
berufliche Niederlassung am Ort der
Zweigniederlassung oder in deren
Nahbereich hat.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, wird die
Gesellschaft durch ihn allein vertreten. Sind
mehrerer Geschäftsführer bestellt, wird die
Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer
gemeinschaftlich oder durch einen
Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem
Prokuristen vertreten. Die
Gesellschafterversammlung kann, auch wenn
mehrere Geschäftsführer bestellt sind, einem
oder mehreren Geschäftsführern das Recht zur
Alleinvertretung erteilen und sie von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreien. Wird
die Gesellschaft durch einen Geschäftsführer
allein vertreten, muss dieser Steuerberater sein.
Wird die Gesellschaft durch zwei
Geschäftsführer gemeinschaftlich vertreten, muß
mindestens einer der Geschäftsführer
Steuerberater sein. wird die Gesellschaft durch
einne Geschäftsführer in Gemeinschaft mit
einem Prokuristen vertreten, muss der
Geschäftsführer Steuerberater sein. § 8 Abs. 4
des Gesellschaftsvertrges gilt entsprechend.
Eine Einzelvertretung durch eine Person, die
nicht Steuerberater ist, ist nur im Einvernehmen
mit der Geschäftsführung unter Beachtung von §
8 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages zulässig.
b)
Geschäftsführer:
Büdenbender, Stefanie, Steuerberaterin,
Kirchhundem, *XX.XX.1972
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 26. Januar 2004.
a)
04.03.2004
Dr. Beyerle
b)
Gesellschaftsvertrag Bl.
7 ff. Sdbd.
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
a)
10.08.2010
Jansohn
Abruf vom 24.02.2024
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HRB 7520
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
Geschäftsanschrift:
Hardtweg 1, 57399 Kirchhundem
3
a)
Gesellschaftsvertrag vom 26. Januar 2004.
a)
08.01.2020
Baumann
b)
Aus technischen
Gründen angepasst.
Abruf vom 24.02.2024