| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Freitext (004) |
| Text | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Wird die Gesellschaft durch einen Geschäftsführer allein vertreten, muss dieser Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sein. Wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich vertreten, muss mindestens einer der Geschäftsführer Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sein. Wird die Gesellschaft durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten, muss der Geschäftsführer Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sein. |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Satzung (009) |
| Text | Gesellschaftsvertrag vom 31.12.1997 zuletzt geändert am 07.06.2000 |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Sonstige Rechtsverhältnisse (011) |
| Text | Durch Beschluß der Gesellschaftsversammlung kann die Vertretung und Geschäftsführung abweichend geregelt werden, insbesondere einem oder mehreren Geschäftsführern die alleinige Vertretungsbefugnis übertragen werden sowie einem oder mehreren Geschäftsführern Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Sonstige Rechtsverhältnisse (011) |
| Text | Die Gesellschafterversammlung darf Geschäftsführern, die Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sind, Einzelvertretungsbefugnis erteilen. Sind nur zwei Geschäftsführer bestellt, von denen einer weder Steuerberater noch Wirtschaftsprüfer ist, muss dem Geschäftsführer, der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sein muss, Einzelvertretungsbefugnis erteilt sein. |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Sonstige Rechtsverhältnisse (011) |
| Text | Im beruflichen Verkehr sind die besonderen Vorschriften der Wirtschaftsprüferordnung und der Satzung über die Rechte und Pflichten bei der Ausübung der Berufe des Wirtschaftsprüfers und des vereidigten Buchprüfers sowie des Steuerberatungsgesetzes und der Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer über die Vertretung der Gesellschaft zu beachten. |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Freitext (004) |
| Text | Gesellschaftsvertrag Blatt 21 ff. Sonderband |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Freitext (004) |
| Text | Tag der ersten Eintragung: 10.02.1998 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 18.11.2003. |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Freitext (004) |
| Text | Eintragung infolge Schließung des Registerblattes der Zweigniederlassung von Amts wegen geändert. |
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