| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Satzung (009) |
| Text | Gesellschaftsvertrag vom 27. März 1996 |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Sonstige Rechtsverhältnisse (011) |
| Text | Durch Beschluß der Gesellschafterversammlung kann die Vertretung abweichend geregelt werden, insbesondere Geschäftsführern das Einzelvertretungsrecht und die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft auch bei Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich selbst oder mit Dritten, die sie ebenfalls vertreten, uneingeschränkt zu vertreten. |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Freitext (004) |
| Text | Tag der ersten Eintragung: 31.05.1996 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 19.08.2003. |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Freitext (004) |
| Text | Gesellschaftsvertrag (Neufassung) Bl. 7-18 Sdbd. |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Freitext (004) |
| Text | Gesellschaftsvertrag Bl. 28 ff. Sdbd. |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Satzung (009) |
| Text | Die Gesellschafterversammlung vom 18. Juni 2003 hat beschlossen, das Stammkapital der Gesellschaft und die Stammeinlagen von DEM 50.000,00 entsprechend dem von der Europäischen Kommission festgesetzten amtlichen Umrechnungskurs auf EUR 25.564,59 umzustellen, es im Wege der Kapitalerhöhung zur Glättung durch Bareinzahlung um EUR 74.435,41 auf EUR 100.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 4 (Stammkapital, Stammeinlagen) dementsprechend zu ändern. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Die Gesellschafterversammlung hat weiter beschlossen, § 5 des Gesellschaftsvertrages zu streichen und § 5 a (Vertretung) und § 5 b (Geschäftsführung) neu einzufügen. Die abstrakte Vertretungsregelung lautet nun wie folgt: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Die Gesellschaft wird, wenn nur ein Geschäftsführer vorhanden ist, durch diesen allein, wenn mehrere berufen sind, jeweils durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafterversammlung kann, auch wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind, einem oder mehreren Geschäftsführern das Recht zur Alleinvertretung erteilen und sie von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien. |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Freitext (004) |
| Text | Aus technischen Gründen erneut vorgetragen. |
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