Code: Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (021)
Gegenstand
Der Erwerb und die Verwaltung von eigenem Vermögen, insbesondere das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften, die Übernahme der Haftung und Geschäftsführung für andere Gesellschaften, der Erwerb und die Vermietung von Grundstücken und Gebäuden, sowie die Verwaltung übrigen Vermögens insbesondere in Form von Devisen, Aktien und anderen Wertpapieren.